FAQs

Landwirte müssen auf ihren Höfen Gewinne erwirtschaften. Je höher in einer Region die Bodenpreise (Kauf- oder Pachtpreis) sind, umso höher muss auch der mit diesem Boden erzielte Erlös sein. Hierbei sind oft andere Kulturen gegenüber den Blühflächen im Vorteil. Der Bodenpreis hängt zum einen von der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden ab (mit hoher Ertragsfähigkeit auf lehmigen und geringer auf sandigen Böden). Zum anderen sind die Bodenpreise oft in Regionen mit intensiver Viehhaltung bzw. Biogasproduktion hoch, da die Flächen zur Futterproduktion und Nährstoffverwertung benötigt werden. Wird die Fläche zur Verwertung der in Viehhaltung oder Biogasanlage anfallenden Nährstoffe benötigt, ist zudem eine Kultur mit möglichst hohem Nährstoffbedarf erwünscht. Nichtsdestotrotz werden zunehmend Blühstreifenprogramme bei den Landwirten umgesetzt, da auch ihnen die Biodiversität und der Schutz von Insekten sehr wichtig ist.
Nach den Daten der statistischen Berichte Niedersachsen zur Bodennutzung 2018 (LSN) werden in Niedersachsen Getreide auf 41,4 %, Mais auf 32,5 % und Kartoffel auf 6,0 % der Ackerfläche angebaut. Im Weser-Ems-Gebiet sind die entsprechenden Werte 32,2 %, 48,2 % und 7,7 %; im restlichen Niedersachsen 45,7 %, 25,0 % und 5,3 %. Vor allem bei Kartoffeln spiegeln diese Werte die Verteilung des Anbaues nur unvollkommen wider. Hier ist der Anbau auf einige Landkreise konzentriert: Im Weser-Ems-Gebiet sind dies vor allem das Emsland und die Grafschaft Bentheim, im restlichen Niedersachsen die Kreise der Lüneburger Heide, allen voran Uelzen und Lüneburg.
Entscheidend für den Anbau sind vor allem die Absatzmöglichkeiten: Mais wird vorwiegend in der Fütterung und in Biogasanlagen verwertet, daher konzentriert sich der Anbau in Gebieten mit Viehhaltung und/oder Biogasanlagen. Kartoffeln werden vor allem zur Stärkeproduktion, für Verarbeitungsware (Pommes, Chips etc.) oder Speiseware verkauft. Der Anbau konzentriert sich in Nähe der Verarbeitungswerke und Abpacker. Zudem werden für den Kartoffelanbau sandige Böden bevorzugt, da die Knollen hier leichter zu roden sind.
Zwischenfrüchte werden nach wie vor, in den Regionen in unterschiedlichem Ausmaß, angebaut. Ihr Anbau erfordert jedoch i.d.R., dass
  1. die vorher angebaute Kultur so früh geerntet wird, dass der Anbau noch möglich ist (dies begrenzt den Anbau nach Stärkekartoffeln und Mais)
  2. im Folgejahr eine Sommerung (Aussaat im Frühjahr) angebaut wird.
In Regionen mit Kartoffel, Mais und Zuckerrübenanbau sind vielfach Zwischenfrüchte wie Ölrettich, Gelbsenf, Sommerwicke aber auch Phacelia u.a. im Anbau.
Im Gegensatz zum Anbau einer Zwischenfrucht sind Untersaaten nur wenig verbreitet. Dies hat vor allem 2 Gründe:
  1. Die Untersaat kann eine Konkurrenz um Wasser und Nährstoffe zur Kulturpflanze darstellen. Bei richtiger Anlage (Standorteignung, Fruchtart, Aussaat) ist dieses Risiko aber gering.
  2. Die Bekämpfung unerwünschter Wildkräuter wird erschwert. So ist z.B. die Bekämpfung von Hirse, einem verbreiteten Ungras in Mais, dann kaum noch möglich. Hirse ist aber eine ernsthafte Konkurrenz zum Mais und vermindert den Ertrag.

Mit Fruchtfolge wird im Ackerbau die zeitliche Aufeinanderfolge verschiedener Pflanzenarten auf einem Feld bezeichnet. Die vor der aktuellen Hauptfrucht angebaute Kulturart wird Vorfrucht, die danach angebaute Nachfrucht genannt. Zwischen den einzelnen Hauptfrüchten können noch Zwischenfrüchte angebaut werden. In den meisten Fällen wiederholt sich die Abfolge der Kulturarten in regelmäßigen Abständen. Je nach Dauer einer solchen Fruchtfolgerotation spricht man von zwei-, drei-, vier-, …- jährigen Fruchtfolgen. Typische Fruchtfolgen in unseren Breiten sind bspw.: Zuckerrübe – Winterweizen – Wintergerste (- Zwischenfrucht -) oder Winterraps – Winterweizen – Wintergerste.

Der Landwirt plant die Fruchtfolge nach den auf dem jeweiligen Standort (Boden, Klima) anbauwürdigen Fruchtarten, den Wirkungen der verschiedenen Pflanzenarten aufeinander und den wirtschaftlichen Erfordernissen.

Zwischen den einzelnen Hauptfrüchten einer Fruchtfolge können für kurze Zeit Zwischenfrüchte angebaut werden, wenn der Zeitraum zwischen Ernte der Vorfrucht und Saat der Nachfrucht dies zulässt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach der Ernte im Sommer erst im folgenden Frühjahr die Nachfrucht angebaut wird. Zwischenfrüchte dienen zur Gründüngung (Nährstoffkonservierung, z.B. Verminderung einer möglichen Nitratauswaschung) oder als Futter. Häufige Gründüngungszwischenfrüchte sind Senf, Ölrettich oder Phacelia, für Futterzwecke werden oft Weidelgräser angebaut.

Es gibt keine grundsätzliche rechtliche Regelung, die den Landwirt zum Einhalten einer Fruchtfolge verpflichtet.

Da bei den meisten Kulturarten beim andauernden Anbau auf derselben Fläche über viele Jahre (Monokultur) der Ertrag und die Qualität abnehmen und gleichzeitig der Aufwand z.B. für den Pflanzenschutz steigt wird in der Regel eine Fruchtfolge eingehalten. Eine Ausnahme stellt Mais dar, der sehr selbstverträglich ist, d.h. auch bei langjährigem Anbau auf derselben Fläche gibt es keine abnehmenden Erträge. Empfehlungen zur Fruchtfolgegestaltung hat beispielsweise die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in ihren „Leitlinien der ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ festgeschrieben.

Landwirte, die Agrarförderung der EU erhalten müssen im Rahmen der Greeningvorschriften vom 01. Juni bis 15. Juli die Anbaudiversifizierung einhalten. Betriebe ab 10 ha Ackerfläche bis maximal 30 ha müssen mindestens zwei verschiedene Früchte mit einem gewissen Höchstumfang je Frucht anbauen, Betriebe über 30 ha mindestens drei Früchte (Stand: 2018).

Als „bestäuberfreundlich“ kann eine Fruchtfolge bezeichnet werden, die einen hohen Anteil an blühenden (Tracht-)Pflanzen enthält. Dies können Hauptfrüchte wie z.B. Raps, Zwischenfrüchte wie Phacelia oder auch Brachen mit entsprechenden Blühmischungen sein. Die Entscheidung zur Gestaltung seiner Fruchtfolge trifft der jeweilige Landwirt.

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