FAQs
Die Gefährlichkeit eines Pflanzenschutzmittels ist von seinem Wirkmechanismus sowie der Dosierung abhängig. Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide) zielen auf die Pflanzenphysiologie ab. Daher ist es offensichtlich, dass hier eine Gefährdung der Bienen überaus gering ist. Pilzbekämpfungsmittel (Fungizide) können insbesondere in Verbindung mit Insektiziden gefährlich für Bienen sein. Insektizide und Akarizide wirken auf die Physiologie von Tieren oder spezifisch von Insekten und Spinnentieren. Bei diesen Wirkstoffen ist daher eine Wirkung auf die Bienen am wahrscheinlichsten. Sehr viele insektizide Wirkstoffe wirken auf das Nervensystem der Insekten.
Die Gefährdung der Bienen hängt von der Dosierung des Wirkstoffes ab. Für jeden einzelnen Wirkstoff betrachtet bedeutet dies, dass obwohl bei niedriger Dosierung keine Gefährdung vorhanden ist, sich die Gefährlichkeit für Bienen umso mehr erhöht, je höher er dosiert wird. Mit zunehmender Konzentration von Insektiziden können von keinen Effekten (No-Effekt-Level, keine sichtbaren oder messbaren Schädigungen), über subletale Effekte (Störung der Orientierung), chronische Vergiftungen (ggf. Schädigungen der Brut) bis zu akuten Vergiftungen auftreten.
Die Kombination von nicht bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln kann zu einer für Bienen gefährlichen Mischung werden. Daher bestehen für bestimmte Mischungen auch Verschärfungen der Auflagen. So gelten Mischungen von Azolfungiziden mit Pyrethroiden als bienengefährlich, es sei denn, die Anwendung findet nach Beendigung des täglichen Bienenfluges bis max. 23 Uhr statt (B2). Thiacloprid in einer Mischung mit einem Azolfungizid hat die Auflage bienengefährlich (B1). Es werden auch immer wieder diverse Mischungen auf deren Gefährlichkeit für Bienen untersucht.
Sofern es sich um ein nicht bienengefährliches Pflanzenschutzmittel handelt, ist auch das Wasser der Spritzmittelbrühe, sollte es durch Wassersammlerinnen aufgenommen werden, unbedenklich für das Bienenvolk. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel sind selbstverständlich auch für die Wassersammlerinnen gefährlich oder gar tödlich.
Nicht bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B4) wie Biscaya (Thiacloprid) dürfen in die Blüte gespritzt werden. Gleichwohl sind hierbei negative Beeinträchtigungen auf einige der Flugbienen nicht ganz ausgeschlossen. Das Problem könnte deutlich minimiert werden, wenn die Pflanzenschutzmittelspritzungen nicht in der Hauptflugzeit der Bienen durchgeführt würden. Hier ist nicht von der B2 Regelung für die abendliche Ausbringung nach dem kompletten Ende des Bienenfluges bis 23 Uhr die Rede, sondern eine Ausbringung in den frühen Morgenstunden oder noch besser am späteren Nachmittag nach der Hauptflugzeit des Tages.
Die bisherigen Untersuchungen für einige Substanzen bei chronischer, kontinuierlicher Aufnahme zeigen, dass keine Gefährdung besteht. Die zur Verfügung stehenden toxikologischen Daten zur Akuttoxizität aus zahlreichen Untersuchungen lassen vermuten, dass keine negative Beeinflussung bezogen auf die bisher gefundenen Rückstandswerte zu erwarten sind. Gleichwohl wurde bisher nicht untersucht, wie sich mehrfach Belastungen von Pollen auf die Brut auswirken.
Die Auswirkung von Glyphosat auf Honigbienenbrut und die Mortalität von adulten Honigbienen nach einer Fütterung von Glyphosat direkt im Bienenvolk wurde untersucht. Die Mortalität der Bienenbrut, sowie der adulten Honigbienen wie auch die weitere Entwicklung der Völker waren dabei nicht auffällig.
Grundsätzlich sei angemerkt, dass bei Chemikalien, insbesondere synthetischen, die nicht zum natürlichen Umfeld eines Organismus gehören (so auch z.B. Varroazide, Fungizide, Insektizide), per se von Effekten auf die natürliche, ungestörte Physiologie ausgegangen werden muss. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in einer Studie nachgewiesen wurde, dass Glyphosat das Mikrobiom von Bienen (Bakterien im Bienendarm) beeinflusst. Daraus abgeleitet Gefährdungen erscheinen unter Betrachtung aller anderen vorliegenden Daten als überzogen.
Grundsätzlich sind Insektizide für Bienen gefährlicher als Fungizide und am wenigsten beeinträchtigen Herbizide die Bienengesundheit. Erkennbar ist die Gefährdung an den Auflagen / der Kategorisierung der Pflanzenschutzmittel. Hierzu werden im Zulassungsverfahren zahlreiche Untersuchungen zur akuten Giftigkeit auf Bienen und Brut durchgeführt. Hinzu kommen Untersuchungen zu chronischer Giftigkeit sowie subletaler Effekte. Aus den Untersuchungen ergeben sich Auflagen, die grob zur Kategorisierung B1 „bienengefährlich“ oder B4 „nicht bienengefährlich“ führen. Für „bienengefährliche“ Pflanzenschutzmittel gibt es erhebliche Auflagen bei der Anwendung. Die Auflagen gelten für jeden Anwender unabhängig von Eigentumsverhältnissen oder Betriebsgrößen (Landwirt, Auftragsunternehmer, Gärtner oder Kleingärtner). So dürfen keine blühenden oder von Bienen beflogenen Kulturen mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dies gilt auch für alle anderen Pflanzen, die sich in bzw. am Rande der zu behandelnden Kultur befinden. Ebenso dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht im Umkreis von Bienenvölkern (60 m Abstand) ausgebracht werden. Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist vom Anwender auch die Drift des Spritznebels aufgrund von Wind zu berücksichtigen. Ferner dürfen Bienen nicht mit Pflanzenschutzmitteln bei deren Handhabung, Aufbewahrung und Beseitigung in Berührung kommen. Nicht bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B4) dürfen in die Blüte gespritzt werden. Gleichwohl sind auch hier negative Beeinträchtigungen einiger Flugbienen nicht ganz ausgeschlossen.
Diesen Katalog findet man auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: hier
Hierzu gibt es zahlreiche Veröffentlichungen unabhängiger staatlicher Organisationen sowie die Dossiers zu jedem Wirkstoff.
Kontakt in Deutschland https://www.bvl.bund.de und auf EU Ebene http://www.efsa.europa.eu/de/
Die Untersuchungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln betreffen zwar primär den Zeitpunkt der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels oder einer Kombination, gleichwohl werden bei den Freilanduntersuchungen die Versuchsvölker noch über den nächsten Winter bis zur Auswinterung im Frühjahr untersucht und bonitiert. Weiterhin wurden im Deutschen Bienenmonitoring Bienenvölker von ca. 120 Imkern über viele Jahre auf zahlreiche Parameter untersucht inkl. Belastung des Pollens mit Pflanzenschutzmitteln. Hier zeigte sich, dass die Bienenvölker je nach Standort ggf. mehrmals belastet wurden. Zu Bienenvölkerverlusten haben diesen Belastungen nicht geführt. Gleichwohl wäre es gut, wenn die Belastungen grundsätzlich zurückgehen würden und vermindert werden könnten.
Räumlich betrachtet wird dies in Deutschland nicht möglich sein, da selbst aus Großstädten wie Hannover Bienen zur Zeit der Rapsblüte an den Stadtrand in Rapsfelder fliegen. Zeitlich betrachtet ist es möglich. So zeigen Daten aus den Forschungsprojekten FitBee des LAVES Institut für Bienenkunde Celle sowie des Deutsches Bienenmonitoring, dass im Frühjahr bedingt durch die Rapsblüte eine Belastung mit Pflanzenschutzmitteln in nahezu allen Bienenvölkern vorhanden ist, in den Sommermonaten deutlich weniger belastete Proben auftreten. Letzteres lässt sich damit erklären, dass die Hauptnährpflanzen im Sommer nicht ackerbauliche Kulturpflanzen sind.
Auch wenn viele Pflanzenschutzmittel nicht direkt tötend wirken, können sie z.T. das Verhalten der Bienen negativ beeinflussen. Diesen Einfluss nennt man subletalen Effekt (nicht tötenden Effekt). So beeinflussen manche Insektizide die Orientierung der Bienen, wodurch die Heimkehr zum eigenen Volk erschwert oder verhindert wird. Eigentlich bienenungefährliche Pflanzenschutzmittel im Haarkleid der Bienen können dazu führen, dass die Bienen bei ihrer Heimkehr am Stockeingang aufgrund des anderen Geruchs als nicht zum Volk zugehörig, also fremd beurteilt und abgewehrt werden.