FAQs

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Landwirtschaft allgemein

Bei der Suche nach Trachtflächen soll Ihnen diese Webseite helfen. Für allgemeine Fragen zur Landwirtschaft können sie sich z.B. an die Landwirtschaftskammer wenden.
Diese FAQ dient genau diesem Ziel. Wir versuchen, in dieser Fragensammlung dazu Hinweise zu geben.
Die Entscheidung über den Anbau trifft der einzelne Landwirt. Eine zentrale Übersicht über den geplanten Anbau gibt es nicht. Mit der Trachtbörse soll eine Kontaktaufnahme ermöglicht werden.

Die Beurteilung von Chancen und Risiken biotechnologischer Verfahren ist individuell sehr unterschiedlich. Insofern kann keine generelle Aussage zur Haltung „der Imkerei“ oder „der Landwirtschaft“ getroffen werden.

Fragen und Antworten zum Genome Editing und CRISPR/Cas9 finden sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)

Die authentischsten und eindrucksvollsten Informationen erhalten sie, wenn sie einen Landwirt fragen und auf seinem Betrieb besuchen. Dort können sie moderne Landwirtschaft hautnah erleben und die Bewegründe der Landwirte für ihr Handeln kennenlernen. Eine gute Möglichkeit bietet auch der alle 2 Jahre stattfindende „Tag des offenen Hofes“, der zuletzt am 18. Juni 2018 stattfand.

Umfangreiche Informationen im Internet, auch zu kontrovers diskutierten Themen, bietet das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL). Sie können auch gerne eine/n Fachexpertin/en der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kontaktieren.

Die Landwirtschaftsfläche macht ca. 60 % der Landesfläche aus, Wald rund 22 %. Rund 27 % der Landwirtschaftsfläche sind Grünland, 73 % Ackerland. Die Ackerfläche wird zu rund 47 % für Getreide genutzt. Kartoffeln machen 5,7 %, Zuckerrüben 4,6 %, Raps 6,4 % und Silomais 28 % aus (Stand: 2016, nach Angaben des Landesamtes für Statistik).

Eine Übersicht über die regionale Verteilung der Trachtpflanzen (=Pflanzen die Nektar und/oder Pollen produzieren und deshalb von Bienen angeflogen werden) bietet die Karte der Haupttrachtgebiete.

Der Landwirt muss verschiedene Faktoren bei seiner Anbauentscheidung beachten. Berücksichtigen muss er sowohl die Anforderungen des Marktes (Was kann zu welchen Preisen in welcher Menge verkauft werden?) als auch die natürlichen Standorteigenschaften (Welche Ackerfrucht kann in der geforderten Qualität unter den gegebenen Standortbedingungen -Boden, Klima- produziert werden?). Auch die Arbeitssituation auf dem Betrieb, die verfügbaren Produktionsmittel bzw. -anlagen (z.B. Stallungen, Biogasanlage, Beregnung) oder die Fruchtfolge sind zu beachten. Schließlich beeinflussen auch rechtliche Regelungen (z.B. Schutzgebiete, spezielle Fördermaßnahmen) die Anbauentscheidung.

Landwirte haben eine Vielzahl rechtlicher Regelungen zu beachten.

Neben den allgemeinen Gesetzen wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Steuerrecht sind spezielle Regelungen beispielsweise im Naturschutz- oder im Wasserrecht zu finden.

Umfangreiche Regelungen gibt es u.a. für

  • den Pflanzenschutz (Pflanzenschutzgesetz und darauf aufbauende Verordnungen)
  • die Düngung (Düngegesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und darauf aufbauende Verordnungen)
  • den Saatgutverkehr (Saatgutverkehrsgesetz und darauf aufbauende Verordnungen)
  • die Tierhaltung (Tiergesundheitsgesetz, Tierschutzgesetz und darauf aufbauende Verordnungen)
  • Viele Regelungen sind daneben „cc-relevant“, d.h. sie werden bei der Kontrolle im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung systematisch überprüft.

Die Mehrzahl der Landwirte hat eine Ausbildung im Beruf Landwirt absolviert. Die Ausbildung findet im dualen System für 3 Jahre (in Ausnahmefällen 2 Jahre) auf landwirtschaftlichen Betrieben und in der Berufsschule statt. Neben dem Beruf Landwirt/in gibt es spezialisierte Berufe wie Tierwirt/in, Agrarservicetechniker/in u.a. Eine Übersicht finden sie unter www.talente-gesucht.de. Viele Absolventen bilden sich nach der ersten Ausbildung weiter, sei es zum Meister, zum staatlich geprüften Wirtschafter oder im Studium.

Der Berufsabschluss ist jedoch nicht Voraussetzung für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Bestimmte Handlungen erfordern aber einen amtlichen Sachkundenachweis (z.B. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Tiertransporte u.a.).

Der technisch-wissenschaftliche Fortschritt in der Landwirtschaft ist enorm, auch rechtliche Regelungen ändern sich häufig. Eine regelmäßige Fortbildung ist daher für alle Landwirte unverzichtbar. Genutzt werden hierfür von den meisten Landwirten verschiedene Fachzeitschriften, in Niedersachsen häufig die regionale „Land & Forst“ und verschiedene überregionale Fachzeitschriften. Auch das Internet, beispielsweise die Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, wird zunehmend genutzt. Sehr viele Landwirte werden regelmäßig, persönlich und/oder durch Rundschreiben, durch die Landwirtschaftskammer beraten oder sind Mitglied in einem Beratungsring. Diese unabhängigen Organisationen bieten auch vielfältige Fortbildungsseminare an. Daneben gibt es viele (produktbezogene) Angebote von Firmen und Industrie. Wer Pflanzenschutzmittel einsetzt muss eine entsprechende Sachkunde nachweisen. Seit 2015 dient dafür der bundeseinheitliche Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte. Der Sachkundenachweis setzt eine entsprechende Ausbildung mit Abschlussprüfung voraus. Weiterhin ist die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren verpflichtend. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden.

Um festzustellen, welcher Landwirt ein Feld bewirtschaftet müssen sie die Landwirte vor Ort fragen. Eine öffentlich zugängliche Datenbank dazu gibt es nicht.

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