FAQs

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln können im Honig nachgewiesen werden. Rückstandshöchstmengengrenzen werden, obwohl die Grenzwerte für Honig extrem niedrig angesetzt sind, sehr selten überschritten. Betroffen sind allerdings nur Honige, deren Nektaranteil weit überwiegend von bienenattraktiven Ackerkulturpflanzen stammt – wie z.B. Raps. Die meisten nektar- und honigtauspendenen Pflanzen werden nicht mit Pflanzenschutzmittel behandelt. Dies gilt auch bei den meisten wichtigen Trachtpflanzen in anderen Ländern. Hier stehen die Bienenvölker wegen der anderen Landschaftsstrukturen häufig entfernt von Ackerbaukulturen. Importhonig weist daher auch selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf.

Für die meisten Pflanzenschutzmittel gilt für Honig der niedrigste Grenzwert. Dieser liegt bei nahezu allen Substanzen bei 0,05 mg/kg. Ein etwas höherer Grenzwert wurde z.B. für Thiacloprid mit 0,2 mg/kg festgelegt. Die Unterschiede zu anderen Lebensmitteln kann man am Beispiel Glyphosat deutlich machen: Honig 0,05 mg/kg, Erdbeeren 0,1 mg/kg, Roggen 10 mg/kg, Hafer 20 mg/kg. Auch der Wert für Hafer ist selbstverständlich – trotz der höheren Verzehrmenge – toxikologisch unbedenklich.

Dies kann er normalerweise nicht. Bienen sammeln im Radius von 5 km um ihr Volk. Untersuchungen des LAVES Institut für Bienenkunde Celle zeigen, dass sogar direkt in bestimmten Trachtpflanzen positioniert Bienenvölker schlussendlich zum überwiegenden Teil woanders den Nektar gesammelt haben. Nur mit reichlich Erfahrung, die nur zu gewinnen ist, wenn man zur Überprüfung seiner Annahme über mehrere Jahre Honige hat untersuchen lassen, ist eine sichere Aussage zur Honigsorte möglich.

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